Allgemein bekannt sind und unterschieden wird zwischen folgenden Solarsystemen:
- Solarthermischen Anlagen
(Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung)
- Photovoltaischen Anlagen
(Umwandlung von Sonnenlicht in Strom mittels Solarzellen)
Bei Solarthermischen Anlagen mit Heizungsunterstützung wird in den einstrahlungsreichen Sommermonaten ein nichtverwertbarer Überschuss an Energie geliefert. In den einstrahlungsarmen Wintermonaten mit hohem Energiebedarf
wird im Normalfall eine Zusatzheizung in der herkömmlichen Form nötig sein. Die Solarthermischen Anlagen erwirtschaften keine direkten Überschüsse. Mit ihnen können "lediglich" Heizenergiekosten eingespart werden.
Bei Photovoltaischen Anlagen, die den gesamten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen (Netzeinspeisung), fallen keine nichtverwertbaren Energieüberschüsse an.
Die Einspeisung des Solarstroms muß der Energieversorger mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis vergüten. Diese Vergütung für eingespeisten Solarstrom ist momentan mehr als 2 mal so hoch wie der Preis für verbrauchten Strom.
Aus diesem Grund würde es aus Sicht eines Unternehmers auch keinen Sinn machen, den Solarstrom für den Eigenverbrauch zu verwenden.
Photovoltaikanlagen mit Netzeinspeisung führen zu gesetzlich gesicherten Einnahmen durch welche sich die Anlage selbst finanziert. Nach der Selbstfinanzierung erwirtschaftet die Anlage Überschüsse.
Für Photovoltaikanlagen mit Netzeinspeisung ist durch das erneuerbare Energiengesetz für die nächsten 20 Jahre nach Inbetriebnahme eine Mindesteinspeisevergütung* garantiert. Das heißt, die Energieversorger
sind gesetzlich verpflichtet, den Solarstrom zu einem Mindestpreis abzunehmen.
* Höhe der Einspeisevergütung für Anlagen auf Dächern:
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0,4301 EUR/kWh für den Zeitraum 2009-2029 (Inbetriebnahme 2009)
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